Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Rückwirkende Löschung kann nicht zulasten des Lieferanten gehen
Rufen Sie bei Lieferungen ins EU-Ausland auch immer brav die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Abnehmers ab, um sie dann sorgfältig zu notieren? Wie wichtig das für Sie ist, hat der Bundesfinanzhof (BFH) einmal mehr aufgezeigt. Dazu musste er nicht einmal ein „richtiges“ Urteil fällen. Vielmehr hob er die Entscheidung eines Finanzgerichts (FG) wegen eines sogenannten Verfahrensmangels auf.…