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Steuerberater für Amazon

Steuerberater für Amazon

20 Jahre Amazon und FBA-Erfahrung

Logo von Amazon
Lächelnder älterer Mann mit grauem Bart im hellblauen Hemd

Wir als Steuerberater beraten seit 20 Jahren Mandanten, die auf AMAZON tätig sind. Die Erfahrung zeigt, dass sich auf dieser Onlinehandels-Plattform noch immer sehr gute Geschäftschancen eröffnen. Befürchtungen hinsichtlich sinkender Margen im E-Commerce sind zwar berechtigt, dennoch sind viele unserer Mandanten auf AMAZON sehr erfolgreich. Gehandelt wird mit den unterschiedlichsten Artikeln – nicht zuletzt im großen Umfang mit China-Importen.

Wir sind eine komplett digitale Kanzlei. Das heißt, Sie können die Daten papierlos zur Verfügung stellen.

Für den Steuerberater mit AMAZON-Kunden steht der Fokus auf zwei Herausforderungen:

Digitale Übertragung der Daten von AMAZON an den Steuerberater

Wir arbeiten mit verschiedenen Schnittstellenanbietern (z. B. AccountOne, pathway und vielen anderen) zusammen. Diese Anbieter haben verschiedene Schwerpunkte (PAN EU, OSS, ausländische Umsatzsteueranmeldungen etc.). Damit ist sichergestellt, dass die GoBD und die Anforderungen des Finanzamts eingehalten werden.

AMAZON und Umsatzsteuer – Steuerberater

Der zweite Komplex für den Steuerberater ist im Zusammenhang mit AMAZON-Umsätzen die Umsatzsteuer und die entsprechende Rechnungsstellung. Wir sind seit Jahren mit den Begriffen Lieferschwelle, Lieferschwellenüberwachung, PAN-EU, FBA, Lager in Polen/Tschechien vertraut. Schon theoretisch sind die umsatzsteuerlichen Folgen für Laien nur schwer zu durchschauen. Richtig spannend ist aber erst die praktische Umsetzung und die Erfüllung der formalen Voraussetzungen bei der Umsatzsteuer (Rechnung, Abführung Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung etc.). Für einen einzelnen Umsatz ist das sicher schnell erklärt. Die Kür ist die praktische und technische Umsetzung bei tausenden von Umsätzen.

  • Steuerberater FreiberuflerSteuerberater GewerbeSteuerberater ExistenzgründerSteuerberater

    Bewirtungskosten

    Aufwendungen für die Bewirtung von Personen können geschäftlich, beruflich, allgemein betrieblich oder privat veranlasst sein. I. Allgemeines Bewirtungskosten gehören als Aufwendungen für Speisen und/oder Getränke zu den Aufwendungen für die Lebensführung, die auch im Rahmen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung des Steuerpflichtigen und auch bei Förderung seines Berufs oder seiner Tätigkeit grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben…

  • Steuerberater FreiberuflerSteuerberater GewerbeSteuerberater ExistenzgründerSteuerberaterAllgemein

    Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Mietern und Wohnungseigentümern

    Mieter können für die auf sie entfallenden Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker eine Steuerermäßigung geltend machen, wenn sich die Aufwendungen aus einer Betriebskostenabrechnung oder aus einer Bescheinigung, die dem von der Finanzverwaltung veröffentlichten Muster entspricht, ergeben. Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Handwerkervertrag bzw. den Vertrag über…

  • Steuerberater FreiberuflerSteuerberater GewerbeSteuerberater ExistenzgründerSteuerberater

    Behandlungskosten eines Lipödems

    Die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) zwecks Behandlung eines Lipödems sind jedenfalls seit 2016 auch dann als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, wenn weder ein amtsärztliches Gutachten noch eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorab eingeholt worden sind. Denn es handelt sich bei der Liposuktion jedenfalls seit 2016 um eine medizinisch anerkannte Heilbehandlung. Hintergrund:…

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