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Steuerberater für Selbstanzeigen

Selbstanzeige erstellen mit Steuerberater in Düsseldorf

Strafverfahren vermeiden mit Selbstanzeige

Beratungssituation in einer Kanzlei

Selbstanzeige ist ein Begriff aus dem Steuerstrafrecht. Wer wirksam eine Selbstanzeige bei einem Finanzamt – z. B. in Düsseldorf – mit einem Steuerberater/Rechtsanwalt erstattet, kann nicht bestraft werden, obwohl er eine Steuerhinterziehung vollendet hat. Mit dem Institut der Selbstanzeige wird „tätige Reue“ auch nach einem bereits vollendeten Delikt mit Straffreiheit honoriert, ein Phänomen, das dem Strafrecht sonst fremd ist.

Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige ist jedoch, dass der Täter der Steuerhinterziehung seine Tathandlung korrigiert (unrichtige oder unvollständige Angaben berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt) und die hinterzogene Steuer entrichtet. Nicht mehr möglich ist die Selbstanzeige, wenn ein Betriebsprüfer oder Steuerfahnder beim Steuerpflichtigen in NRW erschienen ist, ein Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet und dem Täter bekannt gegeben worden ist oder wenn die Tat entdeckt war und der Täter dies wusste oder damit rechnen musste.

Die Selbstanzeige ist ein häufig eingesetztes Mittel der Steuerbürger, die vor der Steuer verschwiegenes Vermögen insbesondere auch im Ausland, aufgrund der vorhandenen Angst, dass die Steuerbehörde in NRW doch Kenntnis davon bekommt – wie im aktuellen Fall der CD aus der Schweiz-, wieder zu deklarieren.

Die Selbstanzeige kann gegenüber der zuständigen Finanzbehörde z. B. Finanzamt Düsseldorf vom Steuerpflichtigen selber erstellt werden. Selbstanzeigen werden häufig wegen ihrer scheinbar einfachen Handhabung unterschätzt. Tatsächlich ist die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige durch Steuerberater durchaus anspruchsvoll. Daher bedienen sich Steuerpflichtige in der Regel eines mit der Materie vertrauten Steuerberaters und Rechtsanwalts in Düsseldorf. In einer Vielzahl von Fällen geht mit der Hinterziehung von Steuern auch die Verwirklichung anderer Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten einher. Für diese greift jedoch die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nicht. Daher ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters sinnvoll.

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