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Steuerberater für plentymarkets

Steuerberater für plentymarkets

Buchhaltung einfach digital mit Stürcke & Blume

Logo von plentyONE (plentymarkets)

Wir als Steuerberater lieben Plentymarkets: Plentymarkets ist eine eCommerce – Software mit ERP-System, Warenwirtschaft, Shopsystem und Multichannel-Vertrieb. Der gesamte Prozess von der Bestellung über Picking, Payment, Fullfillment und Retoure lässt sich mit plentymarkts darstellen. Die Software ist webbasiert. Dadurch ist z. B. die Warenwirtschaft für Sie und uns als Steuerberater jederzeit erreichbar (Cloudlösung). Notwendige Schnittstellen zu DATEV können also jederzeit unabhängig von der Anwesenheit Ihrer Mitarbieter genutzt werden. plentymarkets ist verbunden mit allen namenhaften Marktplätzen: eBay, Amazon, Rakuten, mein Paket … Außerdem sind Integrationen zu Payment-, Logistik-, Webshop-, Recht- und Affiliate-Marketing-Anbietern möglich. plentymarkets kann als Pay-Per-Use oder Kauflösung genutzt werden.

Wir als Steuerberater haben das notwendige steuerliche Know How im eCommerce. Umsatzsteuer, innergemeinschaftliches Verbringen, PAN EU, Lagerung in Tschechien und Polen sind für uns keine Fremdworte. Wir unterstützen Sie die bei der Einbindung der notwendigen Schnittstellen, um Sie von der lästigen Buchhaltungsarbeit zu befreien. Wir implementieren die notwendigen Anbindungen, damit die Buchhaltung reibungslos läuft. In plentymarkets werden die Parameter den steuerlichen Vorschriften entsprechend eingestellt.

Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft, wir kümmern uns um Steuern und Buchhaltung.

  • Steuerberater FreiberuflerSteuerberater GewerbeSteuerberater ExistenzgründerSteuerberater

    Bewirtungskosten

    Aufwendungen für die Bewirtung von Personen können geschäftlich, beruflich, allgemein betrieblich oder privat veranlasst sein. I. Allgemeines Bewirtungskosten gehören als Aufwendungen für Speisen und/oder Getränke zu den Aufwendungen für die Lebensführung, die auch im Rahmen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung des Steuerpflichtigen und auch bei Förderung seines Berufs oder seiner Tätigkeit grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben…

  • Steuerberater FreiberuflerSteuerberater GewerbeSteuerberater ExistenzgründerSteuerberaterAllgemein

    Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Mietern und Wohnungseigentümern

    Mieter können für die auf sie entfallenden Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker eine Steuerermäßigung geltend machen, wenn sich die Aufwendungen aus einer Betriebskostenabrechnung oder aus einer Bescheinigung, die dem von der Finanzverwaltung veröffentlichten Muster entspricht, ergeben. Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Handwerkervertrag bzw. den Vertrag über…

  • Steuerberater FreiberuflerSteuerberater GewerbeSteuerberater ExistenzgründerSteuerberater

    Behandlungskosten eines Lipödems

    Die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) zwecks Behandlung eines Lipödems sind jedenfalls seit 2016 auch dann als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, wenn weder ein amtsärztliches Gutachten noch eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorab eingeholt worden sind. Denn es handelt sich bei der Liposuktion jedenfalls seit 2016 um eine medizinisch anerkannte Heilbehandlung. Hintergrund:…

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