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Steuerberater für e-commerce

Schnittstellen für Steuerberater – DATEV – Amazon – Paypal – MAGENTO – OXID – XT:Commerce – Shopware etc.

Amazon – FBA – Ebay – JTL – Plentymarkets – Shopware …

Im Online-Geschäft liegen noch unglaubliche Potentiale. Auch mit einfachen Ideen lassen sich – bei konsequenter Umsetzung – noch gute Geschäfte machen. Das beweist auch der steigende Anteil des e-commerce an der Gesamtwirtschaft.

Gleichwohl sinken – wie auch in vielen anderen Geschäftsbereichen – die Margen. Oft ist der Online-Handel in Online-Shops sogar darauf ausgerichtet, Marktanteile und höhere Umsätze über geringere Preise und Margen zu erzielen.

Diese geringen Margen wurden bisher oft durch die Buchhaltung in DATEV vernichtet. Denn die manuelle Erfassung von Rechnungen, Bankbuchungen, paypal-Zahlungen oder AMAZON-Zahlungen frisst die geringe Marge durch hohe Steuerberaterrechnungen auf. Die meisten Steuerberater verfügen nicht über das Know-How, die Daten aus den Shop-Systemen effizient in die Buchhaltung zu übernehmen. Ein erfolgreiches Shopsystem ist aber auf funktionierende Schnittstellen zu DATEV angewiesen. Der Aufwand, den diese Schnittstelle verursacht ist relativ konstant. Unabhängig davon, ob zehn Buchungen oder einhunderttausend Buchungen an DATEV aus Amazon oder paypal übergeben werden.

Wir als Steuerberater in Düsseldorf verfügen über das Know-How, Schnittstellen zu DATEV für verschiedene Online-Shops zu implementieren. Dazu gehören vor allem AMAZON, Paypal und MAGENTO und Shopware. Die Vorgehensweise ist dabei immer relativ gleich, sodass auch viele andere ONLINE-Shops integriert werden können. Diese Leistungen bieten wir nur unseren Mandanten an.

Vorteile einer Schnittstelle zu DATEV – Amazon – PayPal – XT-Commerce – Shopware – Magento

  • effiziente Abwicklung großer Datenvolumen
  • Steigerung der Effizienz der Buchhaltung
  • höhere Gewinne
  • Buchhaltung ist keine Wachstumsbremse mehr
  • Personalkosteneinsparung

Wenn sie Fragen dazu haben, rufen Sie uns bitte an.

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    Bewirtungskosten

    Aufwendungen für die Bewirtung von Personen können geschäftlich, beruflich, allgemein betrieblich oder privat veranlasst sein. I. Allgemeines Bewirtungskosten gehören als Aufwendungen für Speisen und/oder Getränke zu den Aufwendungen für die Lebensführung, die auch im Rahmen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung des Steuerpflichtigen und auch bei Förderung seines Berufs oder seiner Tätigkeit grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben…

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    Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Mietern und Wohnungseigentümern

    Mieter können für die auf sie entfallenden Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker eine Steuerermäßigung geltend machen, wenn sich die Aufwendungen aus einer Betriebskostenabrechnung oder aus einer Bescheinigung, die dem von der Finanzverwaltung veröffentlichten Muster entspricht, ergeben. Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Handwerkervertrag bzw. den Vertrag über…

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    Behandlungskosten eines Lipödems

    Die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) zwecks Behandlung eines Lipödems sind jedenfalls seit 2016 auch dann als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, wenn weder ein amtsärztliches Gutachten noch eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorab eingeholt worden sind. Denn es handelt sich bei der Liposuktion jedenfalls seit 2016 um eine medizinisch anerkannte Heilbehandlung. Hintergrund:…

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