Betriebsveranstaltungen: In welcher Höhe sind die Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abziehbar?
Kosten für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen vom bewirtenden Unternehmer nur mit 70 % der angemessenen Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden, die restlichen 30 % dürfen den Gewinn nicht mindern. Mit dieser Abzugsbeschränkung will der Gesetzgeber in erster Linie die Bewirtung von Geschäftsfreunden erfassen und dem Umstand Rechnung tragen, dass Bewirtungen die…



