Gewerbliche Abfärbung: Keine Bagatellgrenze bei Beteiligung an gewerblichem Unternehmen
Wie Sie sicher schon gehört haben, wird die von einem Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft gezahlte Gewerbesteuer teilweise oder sogar vollständig auf die Einkommensteuerschuld des Unternehmers bzw. Gesellschafters aus Gewerbebetrieb angerechnet. Als Daumenregel gilt, dass bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von ca. 400 % eine komplette Anrechnung möglich ist. Für den einen oder anderen dürfte es dagegen…