Irrtümliche Lohnzahlungen: Gesellschafter-Geschäftsführer muss Beträge (zunächst) versteuern.
Nach der langjährigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen auch versehentliche Überweisungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Arbeitslohn versteuert werden. In einem neuen Urteil hat der BFH diesen Rechtsgrundsatz erneut bekräftigt und sich zudem der Frage gewidmet, wie eine spätere Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge durch den Arbeitnehmer steuerlich zu behandeln ist. Im vorliegenden…