Vorsteuerabzug: Wenn der Freibetrag von 110 EUR bei Betriebsveranstaltungen überschritten ist
Betriebsveranstaltungen können das Betriebsklima verbessern. Auch in kleineren Unternehmen erfreuen sich Ausflüge, Feste und ähnliche interne Veranstaltungen nach wie vor großer Beliebtheit. Steuerrechtlich kann eine solche Veranstaltung allerdings vielfältige Auswirkungen haben. Lohnsteuerlich ist ein Freibetrag von 110 EUR jährlich je Arbeitnehmer für Betriebsveranstaltungen vorgesehen. Übersteigen maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr diesen Betrag nicht, ist hier…