Arbeitszimmer eines Vermieters: Kein anteiliger Kostenabzug bei privater Mitnutzung möglich
Folgender Fall ist auf das Arbeitszimmer eines angestellten Mediziners (Chefarzt, Assistenzarzt, Oberarzt) steuerlich analog anzuwenden: Ein Vermieter verwaltet seine Mietobjekte stundenweise vom heimischen Büro aus, in dem sie auch ihre privaten Büroarbeiten erledigen. Diese „gemischte“ Nutzung kann ihnen steuerlich zum Verhängnis werden, denn nach der neueren Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) aus 2015 dürfen…




