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Wir suchen Verstärkung

Wir suchen ab sofort eine/n

Steuerfachangestellte/n in Düsseldorf

Stürcke & Blume ist eine Steuerberatungskanzlei mit zwei Partnern in Düsseldorf-Oberkassel. Unser Hauptgeschäft ist die Steuerberatung. Wir bieten ein angenehmes Betriebsklima, aktuelle EDV-Ausstattung, Fortbildungsmöglichkeiten und die Gelegenheit zur eigenverantwortlichen und selbständigen Arbeit. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir in Düsseldorf eine/n Steuerfachangestellte/n. Abschluss als Steuerfachwirte/in oder Bilanzbuchhalter/in sind vor Vorteil aber nicht Voraussetzung.

Wir bieten Ihnen:

  • leistungsgerechte Vergütung
  • moderner und sicherer Arbeitsplatz
  • Arbeiten mit DATEV und den gängigen Office – Programmen
  • motiviertes Kollegenteam
  • sehr gutes Betriebsklima
  • selbständiges Arbeiten, ohne allein gelassen zu werden
  • flexible Arbeitszeiten
  • Unterstützung Ihrer Karriereziele

Ihre Aufgaben:

  • Buchhaltungen für Freiberufler und gewerbliche Mandanten
  • Löhne nur wenn von Ihnen gewünscht
  • Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen
  • Schriftverkehr mit dem Finanzamt und Mandanten
  • Mitwirkung bei der gesamten Mandantenbetreuung

Ihr Profil:

  • Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten (gerne auch Steuerfachwirt und/oder Bilanzbuchhalter – ist aber nicht Voraussetzung)
  • Kenntnisse des Steuerrechts
  • Sehr gute DATEV- und MS-Office-Kenntnisse
  • Selbständige Arbeitsweise, hohe Flexibilität und Zuverlässigkeit
  • Eigeninitiative, Engagement und Freude an der Arbeit
  • Kommunikationsstärke und Bereitschaft zur Teamarbeit

Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail an kanzlei(at)stuercke-blume.de.
Wir freuen uns auf Sie!

Alle Beiträge
  • Allgemein

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    Führt der Steuerpflichtige einen Ein-Personen-Haushalt im Obergeschoss des Wohnhauses seiner Eltern, ist es für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nicht erforderlich, dass er sich an den Lebensführungskosten des elterlichen Haushalts beteiligt. Eine finanzielle Beteiligung an den Lebensführungskosten wird nur dann verlangt, wenn der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt in einem Mehrpersonenhaushalt hat, weil er z. B. in…

  • Allgemein

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    Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hält die zum 1.1.2022 rückwirkend erfolgte Steuerbefreiung für Gewinne aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen für verfassungsgemäß. Nach Auffassung des Gerichts ist es verfassungsrechtlich unbeachtlich, dass die Rückwirkung der Steuerbefreiung die Geltendmachung von Verlusten aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen für das Jahr 2022 verhindert. Hintergrund: Gewinne aus dem Betrieb kleiner Photovoltaik-anlagen mit…

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    Hat ein mit mindestens 1 % beteiligter GmbH-Gesellschafter der GmbH ein Darlehen gewährt und lässt er dieses Darlehen bei Eintritt der Krise stehen, kann er einen späteren Ausfall des Darlehens nur mit dem Teilwert der Darlehensforderung im Zeitpunkt des Eintritts der Krise steuerlich geltend machen, falls er die Beteiligung verkauft oder aufgibt. Der Ansatz des Nennwertes…

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