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Solidaritätszuschlag: Steuerzahlerbund fordert Abschaffung der Ergänzungsabgabe

Seit dem Jahr 1991 müssen Steuerzahler in Deutschland den Solidaritätszuschlag zahlen, der derzeit bei 5,5 % der Einkommen- und Körperschaftsteuer liegt. Bis auf kurze Unterbrechungen in den Jahren 1992 bis 1994 ist die ursprünglich befristete Ergänzungsabgabe schon seit einem Vierteljahrhundert zu entrichten.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert anlässlich dieses „Jubiläums“ die Abschaffung des Solidaritätszuschlags spätestens bis Ende 2019, wenn die Finanzhilfen für den Aufbau Ost auslaufen. Der BdSt untermauert seine Forderung mit einer eigens in Auftrag gegebenen Umfrage, nach der 79 % der Bürger für die Abschaffung sind.

Allein im Jahr 2015 nahm der Bund knapp 16 Mrd. EUR durch den Solidaritätszuschlag ein, wobei nur 6,7 Mrd. EUR in den Aufbau Ost flossen. Der BdSt sieht darin die Tendenz bestätigt, dass die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag seit Jahren steigen, während die Leistungen für die neuen Bundesländer stetig sinken. So werden im Jahr 2019 voraussichtlich knapp 19 Mrd. EUR an Solidaritätszuschlag vereinnahmt werden, während nur 3,6 Mrd. EUR für den Aufbau Ost anfallen. Die Ergänzungsabgabe speist nach Ansicht des BdSt somit nicht den Solidarpakt, sondern fließt in den Bundeshaushalt ein und ist damit nicht zweckgebunden.

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