Zum Inhalt springen

1 Min. Lesezeit

Kirchensteuer: Sonderausgabe auch bei Kapitalerträgen?

Zahlen Sie Kirchensteuer? Dann wissen Sie bestimmt, dass diese als Sonderausgabe Ihr zu versteuerndes Einkommen mindert, denn die Kirchensteuer zählt zu den gesetzlich begünstigten Privatausgaben. Aber nicht nur auf die Einkommensteuer wird Kirchensteuer von 8 % oder 9 % berechnet.

Bei Kapitalerträgen behalten die Geldinstitute neben der Kapitalertragsteuer auch Kirchensteuer ein, um sie an das Finanzamt abzuführen. (Da die Kapitalertragsteuer für bestimmte Kapitaleinkünfte abgeltende Wirkung hat, wird sie auch als Abgeltungsteuer bezeichnet.) Im Unterschied zum ersten Fall gilt hier jedoch ein Abzugsverbot: Die Kirchensteuer, die auf Basis der Kapitalertragsteuer ermittelt wird, darf nicht als Sonderausgabe abgezogen werden. Denn bei der Abgeltungsteuer wird die Kirchensteuer bereits bei der Ermittlung um 25 % reduziert – fällt also niedriger als 8 % oder 9 % aus. Und eine doppelte Begünstigung ist gesetzlich nicht zulässig.

Kapitalertragsteuer behalten nicht nur Geldinstitute ein. Auch eine GmbH muss bei Ausschüttungen an ihre Gesellschafter Kapitalertragsteuer einbehalten – und bei kirchensteuerpflichtigen Gesellschaftern zudem Kirchensteuer. Ein Gesellschafter aus Nordrhein-Westfalen beantragte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung, dass die Kirchensteuer, die auf seine Ausschüttung einbehalten worden war, als Sonderausgabe berücksichtigt werde. Und das Finanzgericht Düsseldorf (FG) gab ihm recht.

Warum? Für den Gesellschafter war die Ausschüttung gar kein Kapitalertrag im eigentlichen Sinne und auch die Kapitalertragsteuer war somit keine. Denn die Gesellschaftsanteile waren für ihn Betriebsvermögen seines gewerblichen Betriebs. Daher waren auch die Kapitalerträge gewerbliche Einkünfte. In der Konsequenz wurde die Ausschüttung nicht der Kapitalertragsteuer, sondern der ganz normalen tariflichen Besteuerung unterworfen. (Die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer wird in einem solchen Fall auf die Einkommensteuer angerechnet.) Daher griff auch das Abzugsverbot nicht. Die abgeführte Kirchensteuer durfte als Sonderausgabe das übrige zu versteuernde Einkommen des Gesellschafters mindern.

Alle Beiträge
  • Steuerberater FreiberuflerSteuerberater GewerbeSteuerberater ExistenzgründerSteuerberater

    Bewirtungskosten

    Aufwendungen für die Bewirtung von Personen können geschäftlich, beruflich, allgemein betrieblich oder privat veranlasst sein. I. Allgemeines Bewirtungskosten gehören als Aufwendungen für Speisen und/oder Getränke zu den Aufwendungen für die Lebensführung, die auch im Rahmen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung des Steuerpflichtigen und auch bei Förderung seines Berufs oder seiner Tätigkeit grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben…

  • Steuerberater FreiberuflerSteuerberater GewerbeSteuerberater ExistenzgründerSteuerberaterAllgemein

    Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Mietern und Wohnungseigentümern

    Mieter können für die auf sie entfallenden Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker eine Steuerermäßigung geltend machen, wenn sich die Aufwendungen aus einer Betriebskostenabrechnung oder aus einer Bescheinigung, die dem von der Finanzverwaltung veröffentlichten Muster entspricht, ergeben. Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Handwerkervertrag bzw. den Vertrag über…

  • Steuerberater FreiberuflerSteuerberater GewerbeSteuerberater ExistenzgründerSteuerberater

    Behandlungskosten eines Lipödems

    Die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) zwecks Behandlung eines Lipödems sind jedenfalls seit 2016 auch dann als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, wenn weder ein amtsärztliches Gutachten noch eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorab eingeholt worden sind. Denn es handelt sich bei der Liposuktion jedenfalls seit 2016 um eine medizinisch anerkannte Heilbehandlung. Hintergrund:…

Angebot anfordern

Gerne machen wir Ihnen ein individuelles unverbindliches Angebot! Hier können Sie neben den gewünschten Leistungen auch schon einige Eckdaten eingeben. Wir beantworten Ihre Anfrage in Kürze.